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Gesetzliches
Wer Fleisch direkt vermarkten will, untersteht sehr strengen Vorschriften und Auflagen. Die Bestimmungen sind in der «Eidgenössischen Fleischschau-Verordnung» festgehalten. Diese Verordnung stützt sich auf das Lebensmittelgesetz.
Bevor man sein Fleisch verkauft, sollte man sich unbedingt informieren:
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beim Kantonalen Veterinäramt oder
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beim Kantonalen Lebensmittelinspektorat
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bei einem zuständigen Tierarzt oder Fleischschaubeauftragten
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